AGB

 Wie läuft das alles im Einzelnen ab?

Sie haben Fragen zur Hundepension? Wir haben die Antworten.
Sollte eine Frage nicht oder unzureichend für Sie beantwortet sein, fragen Sie ruhig nach. Wir werden alle Ihre Fragen beantworten.


1.Telefonische Kontaktaufnahme zur Terminabsprache und Erstem kennen lernen. Bitte bringen Sie hierzu Impfausweise, Haftpflichtversicherungsnachweise für den/die Hund/e mit.


A C H T U N G: Ohne Vorlage der G Ü L T I G E N Unterlagen besteht kein Zutritt auf das Betriebsgelände!! Bitte kontrollieren Sie im Vorfeld ob der Impfausweis des Hundes noch gültig ist oder bereits abgelaufen.

Des weiteren nehmen wir KEINE läufigen Hündinnen mehr auf. Sollte Ihre Hündin während der Pension läufig werden, werden Sie wir benachrichtigen und verpflichten Sie, die Hündin sofort bei uns abzuholen bzw. abholen zu lassen. Hier für benötigen wir einen entsprechenden Kontakt (Notfallnummer).

2.Hier wird getestet ob Ihr/e Hund/e sozialverträglich ist/sind. Für Hunde, die ohne Kontakt zu ihren Artgenossen bleiben wollen, bieten wir einen separierten Bereich an um andere Hunde vor evt. Übergriffen zu schützen.

3. Als nächstes machen wir einen 2. Termin aus, wo mir der/die Hund/e 60 Minuten überlassen wir/werden. Danach wird entschieden ob Ihr/e Hund/e kommen können oder wir das noch ein paar mal üben müssen, damit sich Ihr/e Hund/e vielleicht wohler fühlen. Grade Hütehundrassen brauchen oftmals etwas länger um sich einzugewöhnen.

4. Reservierungsgebühr bei Buchung 30% auf den Pensionsplatz. Kommt die Pension nicht zustande, wird die Reservierungsgebühr als Ausfall- und Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht erstattet. Bei Inanspruchnahme wird die Gebühr jedoch voll angerechnet.

Ohne Reservierungsgebühr besteht kein Anspruch auf den Pensionsplatz.

Bei vielbuchenden Stammkunden kann die Reservierungsgebühr unter Umständen auch entfallen. In jedem Fall gilt jedoch: wird ein gebuchter Pensionsplatz nicht angetreten und auch nicht rechtzeitig (bis spätestens 4 Wochen vor Pensionsantritt- bei Tagesbetreuung bis max. 24 Std. vorher) abgesagt, ist der volle Betrag zu 100% zur Zahlung fällig.

Bricht der Hundehalter während der Pensionszeit den Vertrag vorzeitig ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Begleichung der vollständig gebuchten Zeit.  

Ab dem 3. Tag (2 Nächte) ist die Abholung bis 9 Uhr kostenfrei. Bei Abholung nach 9 Uhr wird der Tag voll berechnet.

Fälligkeit: Vorauszahlung nach Rechnungsstellung, Kartenzahlung ist NICHT möglich

5. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste

6. Ausreichend Futter muss mitgebracht werden. Die Hunde werden über Nacht direkt mit Familienanschluss bei uns untergebracht. Ausgenommen die separierten Hunde. Für sie steht ein anderer Bereich zur Verfügung. 

7. Den Tag über bewegen sich die bei mir zur Betreuung untergebrachten Hunde frei auf unserem umzäunten Gelände. Sollte das Wetter mal nicht mitspielen, steht es den Hunden frei, sich im Pensionsgebäude, unter unserem überdachten Freilauf oder unter den Bäumen aufzuhalten. Bei kühleren Temperaturen wird im Haus für wohlige Wärme gesorgt.

8. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der DEUTSCHLANDWEIT herrschenden (teils sehr stark übertragbaren) Parasitenplage (z.B. Flöhe) eine Schutzbehandlung gegen eben solchen Parasiten beim Hund vorgenommen werden sollte.
Diese Plage ist durch seit Jahren fehlende winterliche Kälte entstanden und wird auch nur dadurch vermindert werden können. Da niemand diese Parasiten haben möchte (wir übrigens auch nicht) haben wir uns dauerhaft zu dieser Vorsichtsmaßnahme (auch bei unseren eigenen Hunden) entschlossen und bitten Sie darum, diese Maßnahmen ebenfalls bei Ihrem Hund zu ergreifen.Schließlich geht es nicht nur um unser aller Hunde sondern auch um Ihre Gesundheit, da einige Parasiten auf den Menschen übertragbar sind und allergische Hautreaktionen hervorrufen können. Wie Sie auf dem Startseitenbild unserer Home Page deutlich erkennen können, liegt die Hundepension im Außenbereich und ist somit auch begehrter Tummelplatz von z.B. Igeln.

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

 Auszug aus unserem Hundepensionsvertrag:

§ 1 Leistungsumfang

Der Hundebesitzer gibt seinen vorbezeichneten Hund in die Obhut des SINNER PFOTENDORF.

Das SINNER PFOTENDORF erbringt während der Dauer des Tieraufenthalts folgende Leistungen:

Freies laufen in der Gruppe auf umzäuntem Gelände. 1x täglich Fütterung, mehrfach täglich frei zugänglich stehendes, frisches Wasser, ggflls Gabe von Medikamenten

Schlafen im Zimmer O        im Zwinger O    (bitte ankreuzen)

Bei der Pension ist das Futter ist  mitzubringen, kann aber auch bei mir durch zum Verkauf stehendes Futter erworben werden.

§ 2 Unterbringungskosten

Der Hundebesitzer ist verpflichtet, für die Dauer des Aufenthalts Unterbringungskosten in nachfolgender Höhe zu bezahlen:

33,00 €/Tag (bei 1 Hund)…….................                              60,00 € am Tag (für 2 Hunde)…...................

84,00 € am Tag (für 3 Hunde)...........                                    38,00 €/Tag unverträgliche Hunde ..................

Anzahlung/Vorauszahlung:

Anzahlung bei Buchung 30% auf den Pensionsplatz. Kommt die Pension nicht zustande, wird die Anzahlung als Ausfall- und Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht erstattet. Bei Inanspruchnahme wird die Gebühr jedoch voll angerechnet. Ohne Anzahlung besteht kein Anspruch auf den Pensionsplatz.

§ 3 Zusicherung

Der Hundebesitzer versichert, dass das dem SINNER PFOTENDORF zur Betreuung übergebene Tier gesund ist und keine offenen sowie versteckten, dem Hundebesitzer bekannten Krankheiten verschwiegen werden.

Er versichert weiterhin, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten (Tollwut etc.) ist.

Es besteht insoweit der Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Police und der regelmäßigen Impfung durch Impfausweis vorzulegen. Die Impfungen dürfen nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die nötigen Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters unter Einhaltung der Quarantänevorschriften, nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.

Es wird ausdrücklich darum gebeten, für frischen Parasitenschutz (gegen Zecken, Flöhen und Milben) zu sorgen, da sich unsere Hundepension im Außenbereich befindet und somit Kontakt zu Wildtieren (z.B. Igeln) nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser sollte zum wirksamen Schutz des Hundes nicht älter als 2 Wochen sein.

Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthalt des Hundehalters oder ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter bzw. den Ansprechpartner auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung seines Hundes in der Hundepension durch das Beratungsgespräch informiert. Besonderheiten zur Verpflegung, medizinischer Versorgung und im Umgang sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich und schriftlich anzugeben.

§ 4  Haftung

Das SINNER PFOTENDORF sichert zu, während der Dauer des Aufenthalts des Hundes diesen nach bestem Wissen sachgemäß und tiergerecht zu betreuen sowie bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Insbesondere wird darauf geachtet, dass während des zeitgleichen Aufenthalts mehrerer Hunde, zwischen denen Rivalitäten oder Aggressionen zu befürchten sind, diese nicht zusammen im gleichen Zwinger oder Auslauf oder Zimmer untergebracht, ausgeführt oder in sonstiger Weise zusammentreffen werden.

Für etwaige Schäden, die dennoch an dem untergebrachten Hund eintreten sollten, wird seitens des SINNER PFOTENDORF jegliche Haftung ausgeschlossen – soweit gesetzlich möglich.

Der Hundebesitzer und das SINNER PFOTENDORF sind darüber einig, dass auch während des Aufenthalts des Hundes der Hundebesitzer „Halter“ des Tieres im Sinne von § 833 BGB bleibt. Wird durch den Hund ein Mensch getötet oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache oder ein anderes Tier beschädigt oder zerstört, so sind die daraus entstehenden Ersatzansprüche des Geschädigten ausschließlich vom Hundebesitzer zu erfüllen.

Das SINNER PFOTENDORF verpflichtet sich, dem Hund während der vereinbarten Aufnahme- bzw.

Pensionsdauer täglich auf dem eigenen (eingezäunten) Gelände ausreichenden Freilauf zu gewähren.

Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhanden kommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Pension befindlichen Hunde und anderer auf dem Hof lebenden Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

Für den Fall, dass es zu einem solchen Schaden durch den untergebrachten Hund kommen und ein Dritter diesbezügliche Ersatzansprüche dem SINNER PFOTENDORF gegenüber geltend machen sollte, stellt der Hundebesitzer schon jetzt das SINNER PFOTENDORF im Innenverhältnis von jeglicher Haftung gegenüber dem Dritten frei.

Für den Fall, dass dem SINNER PFOTENDORF während des Aufenthalts materielle oder immaterielle Schäden durch den untergebrachten Hund entstehen sollten, ist der Hundebesitzer zur Erstattung dieser Schäden verpflichtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich eine etwaige Tierhalterhaftpflichtversicherung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ( § 833 BGB) unter Umständen auf Leistungsfreiheit berufen kann, da bei entgeltlicher Inobhutgabe des Hundes von der Rechtsprechung eine Risikoübernahme des Betreuenden angenommen wird. Für diesen Fall wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass unabhängig von der Einstandspflicht einer etwaigen Tierhalterhaftpflichtversicherung der Hundebesitzer gegenüber dem SINNER PFOTENDORF persönlich für alle materiellen und immateriellen Schäden haftet, die durch den in Pension gegebenen Hund verursacht werden.

Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des SINNER PFOTENDORF verursacht wurde. Die Haftung des Hundebesitzers erstreckt sich auch auf Mitarbeiter des SINNER PFOTENDORF. Die Haftung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung durch einen oder mehrere Mitarbeiter des SINNER PFOTENDORF.

Obwohl nur verträgliche Hunde zur Betreuung aufgenommen werden, kann es auch unter den verträglichsten Hunden zu Streitigkeiten kommen. Für Beißschäden, Verletzungen des Hundes, Deckschäden sowie jegliche Art von Erkrankungen die während oder nach dem Aufenthalt im SINNER PFOTENDORF auftreten, übernimmt das SINNER PFOTENDORF keine Haftung.

Sollte das Tier während des Aufenthaltes in der Betreuung wegen einer Erkrankung tierärztlicher Behandlung bedürfen, so wird diese durch einen vom SINNER PFOTENDORF beauftragten Tierarzt durchgeführt. Alle medizinischen Entscheidungen zum Wohl des Hundes werden mit dem Tierarzt oder der tierärztlichen Klinik besprochen und entschieden, die Kosten hierfür fallen dem Hundehalter zu. Kleinere Verletzungen dürfen vom SINNER PFOTENDORF selbst versorgt werden (ggflls streichen).

Für mitgebrachte Gegenstände, wie z.B. Spielzeug, Leinen, Decken und Körbe, übernimmt das SINNER PFOTENDORF keine Haftung.

§ 5 Vorzeitige Vertragsbeendigung

Für den Fall, dass der untergebrachte Hund während der Dauer der Urlaubsbetreuung erkranken sollte oder er sich den anderen untergebrachten oder eigenen Hunden oder Mitarbeiter des SINNER PFOTENDORF gegenüber als aggressiv zeigt, so dass eine weitere Betreuung dem SINNER PFOTENDORF nicht zumutbar ist, ist diese berechtigt, den Vertrag vorzeitig durch schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber dem Hundebesitzer zu kündigen. Dieser ist in diesem Fall verpflichtet, den Hund auf Verlangen sofort aus der Obhut des SINNER PFOTENDORF abzuholen, bzw. durch Vorlage des Personalausweises einer volljährigen Person, abholen zu lassen.

Die Unterbringungskosten sind dann anteilmäßig zu kürzen, und zwar im Verhältnis zwischen der tatsächlich verstrichenen Zeit der Betreuung und der ursprünglich vereinbarten Aufenthaltsdauer.

Bricht der Hundehalter während der Pensionszeit den Vertrag ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Begleichung des vereinbarten Preises.

Bei Beendigung des Aufenthaltes wird der Hund nur an die Person oder mit schriftlicher Vollmacht und Personalausweis der abholenden Person ausgehändigt.
Für den Fall, dass das Tier nicht binnen 5 Tagen unverschuldet nach dem vereinbarten Endtermin der Aufenthaltsdauer abgeholt wird, übereigne ich dem SINNER-PFOTENDORF oben bezeichneten Hund mit der Maßnahme, dass es an eine andere tierliebe Person oder Tierschutzorganisation weitergegeben werden darf.

§ 6 Datenspeicherung

(1) Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen Personen bezogenen Daten durch das SINNER-PFOTENDORF unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
(2) Der Hundehalter erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Hundes hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung oder einer öffentlichen Behörde (z.B Polizei, Veterinäramt)

§ 7 Bilder, Foto´s und Videoaufnahmen

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass von seinem Hund Bilder, Foto´s und Videoaufnahmen erstellt werden. Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Bildern, Foto´s und Videoaufnahmen seines Hundes, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden zu Werbezwecken zur weiteren Verwendung z.B. auf der Home Page des SINNER-PFOTENDORF (ggflls streichen)

§ 8 Sonstiges
(1) Abgesprochene Termine sowie Aufträge (mündlich, schriftlich oder nach geleisteter Unterschrift des Vertrages) sind bindend.
(2) Jedem Kunden werden beim Erstgespräch der künftige Vertrag vom SINNER-PFOTENDORF erläutert. Der jeweils gültige Vertrag sowie die jeweils gültigen AGB's und Datenschutzbestimmungen sind im Internet auf der Home Page einzusehen und hängen im SINNER-PFOTENDORF in ihrer jeweils gültigen Fassung sichtbar aus.
(3) Der unterschriebene Vertrag muss spätestens bei Betreuungsbeginn vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich das SINNER-PFOTENDORF das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder nicht anzutreten, bis der unterzeichnete Vertrag eingegangen ist.
  (4) Die zu zahlende Summe der Pension hat bis spätestens 4 Wochen vor Antritt der Urlaubspension auf dem Konto des SINNER-PFOTENDORF erfolgt zu haben oder in bar vor Ort bei Pensionsbeginn.
(5) Das SINER-PFOTENDORF ist vom Amtstierarzt geprüft und genehmigt. Der Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz liegt vor.
(6) Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer, Fehler, sowie Änderungen sind vorbehalten.
(7) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
(8) Gerichtsstand ist Herborn.
(9) Schriftformerfordernis: Nebenabreden sind nicht getroffen. Solche sind in den Vertrag gesondert mit aufzunehmen.
Alle Änderungen des Vertrages sind schriftlich niederzulegen, dies gilt auch für diese Schriftform Erfordernis selbst.



Sie können Ihren Hund täglich nach vorheriger, telefonischer Terminabsprache bringen und abholen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular